Neues Lohnregelement und Vaterschaftsurlaub

Die Paritätische Kommission hat an Ihrer Sitzung am 27. Oktober 2022 folgendes beschlossen:

Das Lohnreglement wurde gemäss dem neuen kantonalen Lohnsystem angepasst. Somit erfüllen wir die Forderung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV, 12.1), dass sich die Entlöhnung nach dem Personaldekret des Kantons Basel-Landschaft, richtet.

Das Schweizervolk hat beschlossen, dass der Vaterschaftsurlaub mindestens zwei Wochen betragen soll. Nach GAV erhalten die Väter eine Woche. Es wurde nun beschlossen, dass wir im Räbhof einen Vaterschaftsurlaub von insgesamt drei Wochen gewähren.

Für die Teamentwicklung, Teamtag usw. kann die Geschäftsleitung Kosten aus dem VPOD Fonds Schulungen Mitarbeitenden entnehmen. Im Anhang der Jahresrechnung werden die Auslagen der entnahmen plausibilisiert. Der Stiftungsrat hat seiner Sitzung vom 09. November 2022 dem neuen Lohnreglement sowie der neuen Vaterschaftsurlaubregelung zugestimmt.