Information Coronasituation Räbhof
Die Verordnung, wonach in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen eine teilweise Maskentragpflicht und für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe eine Testpflicht gilt, wurde am Dienstag, 10. Mai 2022, aufgehoben. Die Geschäftsleitung hat nun beschlossen, dass im Räbhof ab 16. Mai 2022 keine Maskenpflicht mehr besteht. Ebenso werden wir das „Breite Testen“ ab nächste Woche einstellen. Weiter können Personen vom Räbhof freiwillig am Breiten Testen teilnehmen, dabei ist wichtig, dass die Personen die Teströhrchen selbständig in den Apotheken oder in Muttenz abgeben. Selbstverständlich dürfen weiterhin Personen freiwillig im Räbhof für den persönlichen Schutz die Maske tragen. Weiterhin gelten auch die Hygienevorschriften, wie Hände desinfizieren, Abstand halten wo möglich und Händeschütteln vermeiden. Klientinnen und Klienten können wieder in Kurse des Bildungsclubs gehen und an Ferienlagern teilnehmen. Für die Klientinnen und Klienten sind dies erfreuliche Schritte in die Normalität. Weitere Lockerungen wie Pausen- und Essenssituation werden schrittweise in nächster Zukunft angegangen.