neue Regeln

Corona Update Räbhof

Sehr geehrte Angehörige, gesetzliche Vertretungen und interessierte

Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat in seiner Sitzung vom 02. Juni 2020 die Regelungen zum Besuchsverbot in sozialen Institutionen per 06.06.2020 aufgehoben (RRB Nr. 621 vom 5. Mai 2020 (Ziff. 5) wird per 6. Juni 2020 aufgehoben). Der Regierungsrat verpflichtet die Institutionen, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, welches die Anforderungen des Bundesrechts erfüllt und das Übertragungsrisiko für die Bewohnenden minimiert.

Der Kanton BL hat das Merkplatt COVID- 19 für die Institutionen überarbeitet und uns mitgeteilt. Dies bedeutet, dass wir nun weiteren Lockerungen für den Räbhof angehen dürfen.

  1. Die Schutzkonzepte werden punktuell angepasst und weiter angewendet (siehe Schreiben vom 14. Mai 2020). Die BAG Schutzbestimmungen „So schützen wir uns“ müssen weiter eingehalten werden!
  2. Das Schutzkonzept der Besuchsregelung wird weiter im Räbhof angewendet. Neu ist, dass die Besucher/innen mit den Bewohner/innen auch Spaziergänge unternehmen dürfen.
  3. Unter der Voraussetzung und Einhaltung des Ihnen mitgeteilten Schutzkonzeptes „Besuchsregelung von Bewohner/innen bei Eltern, Angehörigen“ (siehe Anhang), dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner an den Wochenenden wieder nach Hause gehen.
  4. Die Tagestruktur wird die Platzzahl auf 15 im Atelier erhöhen und die Anzahl Beschäftigungstage pro Woche werden entsprechend und zum Teil individuell angepasst.
    In den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur stehen Ihnen für detaillierte Fragen und Angaben zu den einzelnen Schutzkonzepten Herr Hofer und Frau Thommen zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme.